PPB-Newsletter: Ausgabe 7.2.2023
 

Liebe Mitglieder

Das neue Jahr hat begonnen und wir hoffen, dass Sie gut ins 2023 gestartet sind. Zu unserem Neujahresapero auf dem Schiff am 12. Januar sind viele von Ihnen gekommen, die Stimmung war gut und wir haben uns über den Austausch mit Ihnen sehr gefreut.

Mitgliederversammlung

Wir freuen uns auf unsere bald stattfindende Mitgliederversammlung vom 15. März 2023 (Einladung). Anmeldeschluss wäre der 7. März 2023 unter der folgenden E-Mail-Adresse: ppb-sekretariat@mail.ch.

Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, ob Sie Fragen oder Anregungen bezüglich Anwendung/Praxis und Procedere im Rahmen des Anordnungsmodelles haben, welche nicht unter FAQ`s der FSP aufgelistet sind. Diese Fragen können wir im Vorfeld der MV mit der FSP klären, um Ihnen dann am Anlass Informationen und Antworten dazu geben zu können. Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!

Anordungsmodell

Langsam ist es soweit, dass die 30 Sitzungen im Anordnungsmodell erreicht werden und wir Psychotherapeut:innen Ausschau nach Psychiater:innen halten, welche die Patient:innen beurteilen können. Deshalb haben wir uns mit Doc24 kurzgeschlossen und gefragt, welche Psychiater:innen sich für diese Fallbeurteilungen nach 30 Sitzungen zur Verfügung stellen könnten. Anbei stellen wir Ihnen eine Liste zur Verfügung.

Eine gute Nachricht hat uns von der Schweizerischen Akademie für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin SAPPM erreicht: Wenn Fachärztinnen und Fachärzte mit interdisziplinärem Schwerpunkttitel in Psychosomatischer und Psychosozialer Medizin (SAPPM) psychologische Psychotherapien anordnen, ist keine Fallbeurteilung einer Fachärztin oder eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie für die Verlängerung der Therapie nach 30 Sitzungen notwendig. Die erwirkte Anpassung ermöglicht vielen HausärztInnen und FachärztInnen mit SAPPM-Titel eine Verlängerung der Psychotherapie ohne eine psychiatrische Beurteilung.

Mitgliederbeiträge PPB: Rechnungstellung neu durch FSP

Wir haben das neue Angebot der FSP, die Abrechnung der Mitgliederbeiträge für die Gliedverbände zu übernehmen, gerne angenommen. Sie werden die Rechnung für den Mitgliederbeitrag PPB 2023 also direkt von der FSP erhalten.
Die FSP verlangt für diese Dienstleistung keine Gebühren von uns und überweist uns den Gesamtbetrag. Das bedeutet eine signifikante Verringerung des Arbeitsaufwands für unser Sekretariat.

Nun wünschen wir Ihnen eine gute Zeit und verbleiben mit herzlichen Grüssen

für den Vorstand PPB

Diana Vorpe und Marina Sleptsova, Co-Präsidentinnen PPB