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Statuten

Art. 1: Name / Gliedverband der FSP
  1. Unter dem Namen Verband der Psychologen und Psychologinnen beider Basel (PPB) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB.
  2. Der PPB ist als Kantonalverband ein von der Föderation der Psychologinnen und Psychologen (FSP) anerkannter Gliedverband. Der PPB arbeitet mit der FSP zusammen.
  3. Der Sitz des Vereins befindet sich am jeweiligen Wohnort des Präsidenten oder der Präsidentin.

Art. 2: Zweck
Ziele des Vereins sind die Fortbildung, die Wahrung berufsständischer Interessen sowie Erfahrungsaustausch und Pflege kollegialer Beziehungen.

Die vollständigen Statuten stehen Ihnen hier als pdf zur Verfügung: Statuten als Pdf