Art. 1: Name / Gliedverband der FSP
- Unter dem Namen Verband der Psychologen und Psychologinnen beider Basel (PPB) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB.
- Der PPB ist als Kantonalverband ein von der Föderation der Psychologinnen und Psychologen (FSP) anerkannter Gliedverband. Der PPB arbeitet mit der FSP zusammen.
- Der Sitz des Vereins befindet sich am jeweiligen Wohnort des Präsidenten oder der Präsidentin.
Art. 2: Zweck
Ziele des Vereins sind die Fortbildung, die Wahrung berufsständischer Interessen sowie Erfahrungsaustausch und Pflege kollegialer Beziehungen.
Die vollständigen Statuten stehen Ihnen hier als pdf zur Verfügung:
Statuten als Pdf